PRESSEINFORMATION
Ab einer möglichen Fallhöhe von 2,0 m ist die Gerüstmontage gemäß BGV C 22, § 12 gegen Absturz zu sichern. Für den Einsatz im Gerüstbau müssen Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz bestimmte Anforderungen erfüllen: sie müssen für den horizontalen Einsatz sowie für die Beanspruchung über eine Kante geeignet sein und einen Aktionsradius von mindestens 2,5 m ermöglichen. Das Sicherungssystem sollte an einem zentralen Punkt angeschlagen werden. So kann sich der Gerüstmonteur ohne Lösen der Sicherung zwischen Materialannahme und Arbeitsposition frei bewegen. Um die Auswahl und Abstimmung der einzelnen Bestandteile eines Anseilschutzsystems zu erleichtern, bietet BORNACK mehrere nach EN 363 CE-zertifizierte Sicherungssysteme speziell für die Gerüstmontage. Zur Anwendung kommt ein Auffanggurt mit Rückenösenverlängerung und falldämpfendem Verbindungsmittel. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Absturz, fängt der Anseilschutz den Benutzer sicher und gedämpft auf. Die gestürzte Person muss dann innerhalb eines begrenzten Zeitfensters aus der Hängeposition befreit werden. Dies gelingt mit einem kompakten Rettungsset.
Der Gerüstmonteur muss über Höhentauglichkeit verfügen und Risiken und Gefahren in den verschiedenen Situationen sicher einschätzen können. Er muss die entsprechenden Sicherungs- und Rettungsverfahren mit seiner Ausrüstung kennen und beherrschen. Daher ist vor dem Einsatz der PSAgA die Unterweisung des Beschäftigten in der Handhabung seiner Ausrüstung vorgeschrieben. Ein speziell auf die Anforderungen der Gerüstmontage abgestimmter Kurs erhöht die Sicherheit sowie Leistungsfähigkeit des Beschäftigten. Durch langjährige Erfahrung und qualifizierte Trainer gewährleistet BORNACK eine fundierte Ausbildung. Neben der theoretischen Unterweisung gehören dazu auch praktische Übungen und verschiedene Rettungsszenarien. Abdruck honorarfrei, Belegexemplar erbeten.
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