FALLSTOP® SAFETY in der Anwendung

Telekommunikation: Begehen von Steildächern

 


  Situationsbeschreibung
Gelegentlich sind Antennenträger auch auf Steildächern angebracht. Der Zustieg erfolgt üblicherweise über Dachluken, welche mehr oder weniger nahe am Antennenträger liegen. Auf dem gesamten Dach besteht akute Absturzgefahr durch Abrutschen. Der Beschäftigte muss sich mit Anseilschutz sichern.

Um sich auf der geneigten Dachfläche trittsicher bewegen zu können, müssen entsprechende Tritte und/oder Laufstege angebracht sein.Für den Anseilschutz müssen entsprechende Anschlagpunkte (ausreichende Tragfestigkeit und richtige Positionierung innerhalb des sicheren Bereiches) vorhanden sein.

Möglich sind Einzel-Anschlagpunkte für die Absicherung begrenzter Bewegungsabläufe. Anschlageinrichtungen mit Spannseilen o.ä. sind besonders geeignet für die Absicherung des Zugangs von der Dachluke zum Antennenträger.

Vorschriften (Kurzform)
Hochliegende Arbeitsplätze sind gemäß BG-Regeln in Deutschland ab einer Fallhöhe von 2,0 m gegen Absturz zu sichern. Bei Arbeiten auf Dächern gelten 3,0 m als Grenzwert. Die Festigkeit und Ausführung der Anschlagpunkte muß EN 795 entsprechen.

Ausrüstungsart
Als Anschlageinrichtung eignen sich besonders Spannseilsysteme aus Drahtseilen mit frei überfahrbaren Seilführungspunkten.Die Begehung der Einrichtungen erfolgt mit Falldämpferseilen L = 1,5 m.

  • Anschlageinrichtung EVO
  • Auffanggurt FS 4 T
  • Falldämpferleine PYTHON
  • Auffanggerät BK 1,50 m

Kenntnisse / Ausbildung / Kurse
Der Anwender muss über Höhentauglichkeit verfügen und Risiken und Gefahren in den verschiedenen Situationen sicher einschätzen können. Er muss die entsprechenden Sicherungs- und Rettungsverfahren mit seiner Ausrüstung kennen und beherrschen.

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