FALLSTOP® SAFETY in der Anwendung

Telekommunikation: Begehen von Flachdächern

 




  Situationsbeschreibung
Antennenträger liegen üblicherweise im Bereich der Absturzkanten von Plattformen oder auch von Dächern. Der Zustieg erfolgt über innenliegende Treppen oder Ausstiege oder über außenliegende ortsfeste Leiteraufstiege (siehe Abbildung links). Zum Erreichen dieser absturzgefährlichen Bereiche muss sich der Beschäftigte mit Anseilschutz sichern.

Für den Anseilschutz müssen entsprechende Anschlagpunkte (ausreichende Tragfestigkeit und richtige Positionierung innerhalb ds sicheren Bereiches) vorhanden sein. Möglich sind Einzel-Anschlagpunkte für die Absicherung begrenzter Bewegungsabläufe. Anschlageinrichtungen mit Spannseilen o.ä. sind besonders geeignet für Bewegungsabläufe in der Zuwegung oder bei Bewegungsabläufen im direkten Absturzsicherungsbereich.

In besonderen Fällen sind kollektive Schutzmaßnahmen in Form von Geländern nützlich.

Vorschriften (Kurzform)
Hochliegende Arbeitsplätze sind gemäß BG-Regeln in Deutschland ab einer Fallhöhe von 2,0 m gegen Absturz zu sichern. Bei Arbeiten auf Dächern gelten 3,0 m als Grenzwert. Die Festigkeit der Anschlagpunkte muss EN 795 entsprechen.


Ausrüstungsart
Für zentral auf der Dachfläche angeordnete Anschlagpunkte sind lange Sicherungsseile mit Längenverstellung und Falldämpfung besonders geeignet. Die Ausrüstungen müssen für den horizontalen Einsatz (Sturzfaktor) und für Beanspruchung über eine Kante geeignet sein.

Zum Einsatz kommen vielseitige professionelle Auffanggurte mit rückseitiger Auffangöse.

Kenntnisse / Ausbildung / Kurse
Der Anwender muss über Höhentauglichkeit verfügen und Risiken und Gefahren in den verschiedenen Situationen sicher einschätzen können. Er muss die entsprechenden Sicherungs- und Rettungsverfahren mit seiner Ausrüstung kennen und beherrschen.

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