Situationsbeschreibung Der Aufstieg in das Maschinenhaus der Windkraftanlage erfolgt über einen ortsfesten Leiteraufstieg. Die Leiter muss mit einer Steigschutzeinrichtung ausgerüstet sein, um den Aufstieg abzusichern. In Einzelfällen und für begrenzte Strecken ist eine Sicherung durch Y-Falldämpferseil in Wechselsicherung möglich. Vorschriften (Kurzform) Ortsfeste Leiteraufstiege sind ab einer möglichen Fallhöhe von über 3,0 m zu sichern. Ansonsten gilt Sicherungspflicht ab 2,0 m Sturzhöhe. Ausrüstungsart Zur Sicherung des Aufstieges an ortsfesten Leiteraufstiegen in Windkraftanlagen dienen Steigschutzsysteme. Diese besitzen eine feste Führung aus Drahtseil oder eine Schiene, auf welcher eine Fangeinrichtung läuft. Bei einem evtl. Absturz blockiert dese Fangeinrichtung und fängt den Benutzer sicher und gedämpft auf. Aus ergonomischen Gründen ist die Führung mittig auf dem Steigeweg anzubringen. Zur Anwendung kommt ein Auffanggurt mit frontseitiger Steigschutzöse vorrangig in Hüfthöhe. Eine Absicherung mit Rückenschutzkorb ist als Absturzsicherung nicht wirksam.
Kenntnisse / Ausbildung / Kurse Der Anwender muss über Höhentauglichkeit verfügen und Risiken und Gefahren in den verschiedenen Situationen sicher einschätzen können. Er muss die entsprechenden Sicherungs- und Rettungsverfahren mit seiner Ausrüstung kennen und beherrschen. |