FALLSTOP® SAFETY in der Anwendung

Telekommunikation: Aufstieg an ortsfesten Leitern

 






 

Situationsbeschreibung
Zum Erreichen hochliegender Arbeitsplätze auf Dächern oder Plattformen müssen Gebäude, Masten oder Türme über ortsfeste Leiter­aufstiege bestiegen werden.

Vorschriften (Kurzform)
Ortsfeste Leiteraufstiege sind ab einer möglichen Fallhöhe von über 3,0 m zu sichern.

Ausrüstungsart
Zur Sicherung des Aufstieges an ortsfesten Leiteraufstiegen auf Gebäude oder an Masten und Türmen dienen Steig­schutz­systeme. Diese besitzen eine feste Führung aus Drahtseil oder Schiene auf welcher eine Fang­einrichtung läuft.

 

Bei einem evtl. Absturz blockiert dese Fangeinrichtung und fängt den Benutzer sicher und gedämpft auf. Aus ergonomischen Gründen ist die Führung mittig auf dem Steigeweg anzubringen. Zur Anwendung kommt ein Auffanggurt mit frontseitiger Steigschutzöse vorrangig in Hüfthöhe. Eine Absicherung mit Rücken­schutz­korb ist als Absturz­sicherung nicht wirksam.

Kenntnisse / Ausbildung / Kurse
Der Anwender muss über Höhen­tauglichkeit verfügen und Risiken und Gefahren in den verschiedenen Situationen sicher einschätzen können. Er muss die entsprechenden Sicherungs- und Rettungs­verfahren mit seiner Ausrüstung kennen und beherrschen.


Produkte

 

Weitere Inhalte

TRAINING

HOCHWERK

Kontakt