Situationsbeschreibung Zum Erreichen hochliegender Arbeitsplätze auf Dächern oder Plattformen müssen Gebäude, Masten oder Türme über ortsfeste Leiteraufstiege bestiegen werden.
Vorschriften (Kurzform) Ortsfeste Leiteraufstiege sind ab einer möglichen Fallhöhe von über 3,0 m zu sichern.
Ausrüstungsart Zur Sicherung des Aufstieges an ortsfesten Leiteraufstiegen auf Gebäude oder an Masten und Türmen dienen Steigschutzsysteme. Diese besitzen eine feste Führung aus Drahtseil oder Schiene auf welcher eine Fangeinrichtung läuft.
Bei einem evtl. Absturz blockiert dese Fangeinrichtung und fängt den Benutzer sicher und gedämpft auf. Aus ergonomischen Gründen ist die Führung mittig auf dem Steigeweg anzubringen. Zur Anwendung kommt ein Auffanggurt mit frontseitiger Steigschutzöse vorrangig in Hüfthöhe. Eine Absicherung mit Rückenschutzkorb ist als Absturzsicherung nicht wirksam.
Kenntnisse / Ausbildung / Kurse Der Anwender muss über Höhentauglichkeit verfügen und Risiken und Gefahren in den verschiedenen Situationen sicher einschätzen können. Er muss die entsprechenden Sicherungs- und Rettungsverfahren mit seiner Ausrüstung kennen und beherrschen.
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