Situationsbeschreibung Der Auf- und Abbau eines Gerüsts erfolgt unter akuter Absturzgefahr. Nach Abnehmen des hochgereichten Gerüstteils wird dies im absturzgefährlichen Bereich eingesetzt. Erst danach kann der Seitenschutz in diesem Bereich angebracht werden.
Vorschriften (Kurzform) Die Gerüstmontage ist ab einer möglichen Fallhöhe von 2,0 m zu sichern. Auf die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist zurückzugreifen, wenn kollektive Sicherungen nicht möglich sind.
Ausrüstungsart Zur Sicherung während des Auf- und Abbaus eines Gerüsts dienen persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz, die bestimmten Anforderungen entsprechen müssen: sie müssen für den horizontalen Einsatz sowie für die Beanspruchung über eine Kante geeignet sein und einen Aktionsradius von mindestens 2,5 m ermöglichen.
Bei einem evtl. Absturz fängt der Anseilschutz den Benutzer sicher und gedämpft auf. Zur Anwendung kommt ein Auffanggurt mit Rückenösenverlängerung und falldämpfendem Verbindungsmittel:
- FS-2 ECO Auffanggurt
- EXOfit Auffanggurt
- Rückenösenverlängerung
- BFD-FLEX 01 elastische Falldämpferleine
- BFD-RETRAK 01 selbstaufspulende Falldämpferleine mit Gurtstraffer
- HSG BLOCKSTOP adv Höhensicherungsgerät mit fliehkraftgesteuerte Fangbremse und integrierter Falldämpfung
Kenntnisse / Ausbildung / Kurse Der Gerüstmonteur muss über Höhentauglichkeit verfügen und Risiken und Gefahren in den verschiedenen Situationen sicher einschätzen können. Er muss die entsprechenden Sicherungs- und Rettungsverfahren mit seiner Ausrüstung kennen und beherrschen.
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